Pressemitteilungen

Startklar für 2025: Digitalisierung der Buchführung mit E-Rechnung (ZUGFeRD) jetzt vorbereiten!
Die elektronische Rechnung wird kommen. Wir empfehlen die Vorteile ab 2025 zu nutzen. Insbesondere bei dem Empfang von elektronischen Rechnungen. Auch wenn der Vermittlungsausschuss angerufen ist und Übergangszeiten gelten, bleibt doch die Herausforderung. Vorteile kann man aber auch früher nutzen. Prüfen Sie dringend mit uns die Digitalisierung Ihrer Buchhaltung, soweit noch nicht geschehen. Nutzen Sie die Einsparungspotenziale! Das Erfassen der Belege von Hand ist eine aufwendige Tätigkeit, die entsprechend Zeit kostet und Gebühren auslöst. Mit der automatischen Digitalisierung von ProDoku ECM sind Sie gewappnet.

Ab wann gilt die Verpflichtung zur E-Rechnung?
Die grundsätzliche Verpflichtung zur elektronischen Rechnungstellung gilt ab 01.01.2025. Angesichts des zu erwartenden hohen Umsetzungsaufwandes für die Unternehmen hat der Gesetzgeber jedoch nur für die Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen Übergangsregelungen (§ 27 Abs. 39 UStG-E)  vorgesehen:

  • Bis Ende 2026
    dürfen für in 2025 und 2026 ausgeführte B2B-Umsätze weiterhin Papierrechnungen übermittelt werden. Auch elektronische Rechnungen, die nicht dem neuen Format entsprechen, bleiben in diesem Zeitraum zulässig, allerdings ist hierfür (wie bisher) die Zustimmung des Rechnungsempfängers erforderlich (§ 27 Abs. 39 Nr. 1 UStG-E)

  • Bis Ende 2027
    dürfen für in 2027 ausgeführte B2B-Umsätze weiterhin Papierrechnungen übermittelt werden. Auch elektronische Rechnungen, die nicht dem neuen Format entsprechen, bleiben in diesem Zeitraum zulässig; wie in 2025 und 2026 (s. o.) ist hierfür die Zustimmung des Rechnungsempfängers erforderlich; zusätzliche Voraussetzung ist allerdings, dass der Rechnungsaussteller einen Vorjahresumsatz (Gesamtumsatz nach § 19 Abs. 3 UStG) von max. 800.000 EUR hat (§ 27 Abs. 39 Nr. 2 UStG-E)

  • Ab 2028
    sind die neuen Anforderungen an die E-Rechnungen und ihre Übermittlung dann zwingend einzuhalten

Bedenken Sie, dass große Unternehmen (Lieferanten, Großhandel) die elektronische Rechnung umsetzen wollen. Daraus ergibt sich für Sie die Möglichkeit, diese Rechnungen elektronisch verarbeiten zu lassen, wie das jetzt mit den Ausgangsrechnungen in der Regel schon erfolgt. Die Eingangsrechnungen sind der Schwachpunkt der Organisation einer digitalen Rechnung. Dieser wäre dann beseitigt!

Digitalisierung Ihrer Buchhaltung schon in 2024 vorbereiten.

Sprechen Sie uns an!

Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung dieser Seiten erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Mehr erfahren