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Praxis-Tipp: EU-Parlament strebt Gleichstellung elektronischer Rechnung an

Das EU-Parlament hat am 05.05.2010 seine Stellungnahme zur Änderung der MwSt-Richtlinie im Hinblick auf die Rechnungsstellung verabschiedet. Damit ist der Weg für die endgültige Verabschiedung des Vorschlags frei.

Die Stellungnahme des EU-Parlaments, in der die Gleichstellung von Papier- und eRechnungen sowie der Wegfall des Erfordernisses einer eSignatur oder des EDI-Verfahrens befürwortet wird, ist formale Voraussetzung für die Verabschiedung der Richtlinie im Rat, inhaltlich aber nicht bindend.

So wird die Richtlinie, die voraussichtlich am 08.06.2010 auf dem Rat der Wirtschafts- und Finanzminister beschlossen werden wird, vorsehen, dass eRechnungen akzeptiert werden, wenn der Aussteller und der Empfänger der Rechnung die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit gewährleisten können durch "Business controls", die einen verlässlichen Prüfpfad zwischen einer Rechnung und einer Lieferung oder Dienstleistung schaffen können, z. B. durch fortgeschrittene elektronische Signaturen oder durch elektronischen Datenaustausch (EDI). Eine Einigung mit diesem Inhalt hatten die Minister bereits am 16.03.2010 erzielt.

Nach der Verabschiedung der Richtlinie im Juni 2010 müssen die Mitgliedstaaten die Richtlinie bis zum 01.01.2013 in nationales Recht umsetzen. Deutschland hat sich in den Verhandlungen im Rat für die Verabschiedung eingesetzt und angekündigt, die Erleichterungen weitergeben zu wollen.

Wir sind bereits jetzt als offizieller Assurer der internationalen Zertifizierungsstelle CAcert berechtigt, fortgeschrittene Zertifikate auszustellen. Sobald die Änderungen in beschriebener Form in Kraft treten, werden wir Ihnen zeitnah eine Signaturlösung basierend auf unserem Prozess- und Dokumentenmanagementsystem ProDoku anbieten.

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